Erbringung von physiotherapeutischen Leistungen im Sinne des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V). Die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen ist ausschließlich von Personal zu leiten, das über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügt. Die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen ist ausschließlich von Personal auszuführen, das über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
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