A) Der Betrieb aller Arten der Schaden- und Unfallversicherung sowie die Versicherung von Beistandsleistungen, b) Der Betrieb der Mit- und Rückversicherung; sowie die Vermittlung von Versicherungsverträ- gen auch in Zweigen, die es nicht selbst betreibt, c) Die Vermittlung von sonstigen Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Die Gesellschaft ist zu allen im Rahmen von § 15 Abs. 1 VAG zulässigen Geschäften und Maß- nahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann andere Unternehmen nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften andere Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Die Gesellschaft arbeitet eng mit den Sparkassen zusammen und fördert den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Gesellschaft ist insbesondere im Land Schleswig-Holstein, in der Freien und Hansestadt Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig. Eine Tätigkeit außerhalb Deutschlands ist zulässig. Die Mit- und Rückversicherung unterliegt keiner territorialen Beschränkung.
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