Erbringung von arbeitsmedizinischen Dienstleistungen unter Leitung von mit der Gesellschaft vertraglich verbundenen Ärzten, insbesondere die Beratung gewerblicher Unternehmen und freier Berufe über arbeits- und umweltbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren, die Mitwirkung an deren Erkennung und Prävention; die Untersuchung sowie arbeitsmedizinische Beratung von Arbeitnehmern und anderen Personen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), der DGUV Vorschrift 2 bzw. dessen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen, AWMF-Leitlinien und staatlichen Rechtsgrundsätzen; die Erstellung arbeitsmedizinischer Gutachten; die Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen über arbeitsmedizinische sowie hiermit im Zusammenhang stehende Themen, sowie aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. 2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. 3. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.
Informationstechnik und Telekommunikation
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