Abschluß von Lizenzverträgen für Obstsorten mit Lizenzinhabern zu dem Zwecke, mit Obstproduzenten oder Wiederverkäufern Unterlizenzverträge abzuschließen. Diese Verträge umfassen: a) die Produktion und Lieferung von Pflanzgut dieser Sorten durch ProVar, b) die Produktion von Erntegut dieser Sorten bei den Unterlizenz-Nehmern, c) das Abführen von Lizenzgebühren an die Lizenzgeber der Sorten, d) das Einnehmen von Lizenzgebühren von den Unterlizenz-Nehmern, e) die Vergabe von Vermarktungslizenzen an Wiederverkäufer, f) das Einnehmen von Lizenzgebühren für die Vermarktungslizenzen, g) die Erstellung von Produktions-, Qualitäts- und Kontrollvorschriften für die lizenzierten Sorten, h) die Durchführung von Kontrollen auf Produktions- und Handelsebene.
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