1. Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in Deutschland, aber auch weltweit, die in sehr problematischen familiären Verhältnissen leben. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf - Allein erziehende Mütter, aber auch allein erziehende Väter, mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Allein stehende ältere Frauen, aber auch allein stehende ältere Männer ohne familiäre Unterstützung, die in unzumutbar schwierigen Verhältnissen, Bedingungen und Situationen leben -Frauen, aber auch Männer, die sich in unzumutbaren familiären Verhältnissen (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw. unverschuldeten Notlagen befinden (z.B. Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des Partners, etc). -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund geringen Einkommens oder unverschuldet in so schwierigen Verhältnissen leben müssen, dass Eltern und Kindern keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. -Einkommensschwache Familien, deren Lebensbedingungen und Situationen (z.B. Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, etc) so schwierig sind, dass die Kinder an deutlichem Mangel materieller und finanzieller Mittel, Lern- und Bildungsmöglichkeiten sowie Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe oder liebevoller Zuwendung leiden. -Kinderreiche Familien, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts, Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf Grund zerrütteter oder nicht mehr existierender Familienverhältnisse (z.B. Strassen- und Heimkinder) keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige Personen oder Personengruppen zur Verbesserung der familiären Lebensumstände im Hinblick auf -Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige Kinder, Ernährungsberatung, etc). -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, Finanzberatung, etc.
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