Handel mit Waren aller Art als Intermediär im Großhandel, insbesondere der Handel mit Industriegütern aus den Branchen Bekleidung, Verpackungen, Bauchemie und Baustoffe, Stahl und Edelstahl, Aluminium, Medizinprodukte, Automotiv und Lebensmittel. Ausgeschlossen ist ein Handel mit Waren, für deren Handel im In- oder Ausland eine Genehmigungspflicht besteht. Dabei räumt die Gesellschaft ihren Kunden in der Regel ein verlängertes Zahlungsziel ein. Ebenso die Entwicklung von Informationstechnologie bis zur Marktreife für die Abwicklung von Darlehens- und Nachrangdarlehensverträgen, für die Gewinnung wirtschaftlicher Erkenntnisse über Kreditausfallwahrscheinlichkeiten und für das Zusammenführen von Kreditgebern und Kreditnehmern (Matching), auch durch die Vermittlung von privaten und institutionellen Anlegern zu beispielsweise Kreditinstituten oder Versicherungsgesellschaften, die Beratung und Analyse von Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informationsdienstleistungen sowie die Beteiligung an Unternehmen.
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