(1) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Berufsbildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. die Verringerung der Komplikationen bei der Geburtshilfe, b. praktisches geburtshilfliches multi-professionelles Training in Seminaren und In-House-Schulungen, c. die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben d. sowie sonstige Tätigkeiten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen etc.), die dem Zweck der Verringerung von Komplikationen bei der Geburtshilfe dienen. (3) Die Gesellschaft kann sich unter den Voraussetzungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung an anderen steuerbegünstigten Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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