1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Förderung der Behindertenhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Förderung der schulischen Bildung und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung mit dem Ziel, durch fachkundige interdisziplinäre Hilfe, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, persönliche Fähigkeiten zu entwickeln, zu nutzen, vorhandenes Leistungsvermögen zu fördern und zielgerichtet einzusetzen, um Schule und/oder berufliche Bildung bzw. Eingliederung erfolgreich abzuschließen. Teilhabeassistent*innen werden für behinderte Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf bereitgestellt, um deren Inklusion in der Schule sicherzustellen. b) Bereitstellung von Assistenzleistungen gem. § 78 SGB IX. c) den Erwerb von Beteiligungen, die Mitgliedschaft oder Teilhaberschaft sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei gemeinnützig tätigen und dem Satzungszweck entsprechenden Organisationen und Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin. d) durch Mittelbeschaffung und Weiterleitung dieser Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erfüllung deren steuerbegünstigten Zwecke (gemäß § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die Angebote inklusiv zu gestalten. Die Tätigkeit des Unternehmens beinhaltet die Kooperation mit sozialen regionalen und überregionalen Einrichtungen, Ärzten, Psychologen, Logopäden und Ergotherapeuten. 3. Die Gesellschaft verfolgt die in dem vorstehenden Abs. 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vor allem mit den zum Gesamtunternehmen des Lebenshilfe Gießen e.V. gehörenden steuerbegünstigten Konzerngesellschaften durch das Erbringen und die Entgegennahme von Dienstleistungen jeglicher Art. Zu den Leistungen gehören vor allem die unter Abs. 2 genannten Dienstleistungen. 4. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus darf sie sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen beteiligen. Insbesondere kann sie zu diesen Zwecken auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen und andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften versorgen, sowie Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den vorstehend genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51- 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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