Förderung der Hilfe für Behinderte, und die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft fördert speziell die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an beruflicher Bildung und am Arbeitsleben. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anregung, die Errichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnamen und Einrichtungen zur beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch - die Errichtung und den Betrieb von bzw. die Beteiligung an Integrationsbetrieben und sozialen Beschäftigungsprojekten, Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung und Arbeitsassistenz, alternativen WfbM-Angeboten sowie anderen geeigneten inklusiven Berufsbildungs- und Arbeitsormen, - sozialpädagogische, psychologische und arbeitstherapeutische Beratung, Begleitung und Förderung von Menschen mit Behinderungen bzw. Beratung und Begleitung von Betrieben bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Zur Umsetzung vorgenannter Schwerpunkte ist eine Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Partnern möglich. Die Gesellschaft kann sich an Einrichtungen mit gleichartiger Zielsetzung oder mit anderer Zielsetzung, wenn dies geeignet ist, dem Gesellschaftszweck zu dienen bzw. diesem nicht zuwider läuft und deren Gründung beteiligen.
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