1. Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach mbH & Co. KG, die ihrerseits ein Unternehmen für Projekt- und Gebietsentwicklung betreibt. 2. Die Gesellschaft kann eine entsprechende Rechtsstellung auch bei sonstigen Unternehmen, insbesondere bei Tochtergesellschaften der vorgenannten Kommanditgesellschaft übernehmen. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann gleichartige Unternehmen in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben, sich an ihnen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 4. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen i. S. von § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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