1. die Zusammenarbeit der Mitglieder in allen Fragen der grenzüberschreitenden Kooperation zum Austausch von Dienstleistungen und Waren (Investitionsgütern), die bei der Umsetzung der gemeinsamen Unternehmensziele der einzelnen Mitglieder Anwendung finden. Insbesondere sind dies alle Leistungen, insoweit sie bei der Projektierung von Bauprojekten innerhalb und ausserhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erbracht werden müssen. Die EWIV darf hierzu Liegenschaften erwerben und im Vermögen halten, die erforderlichen Planungsmaßnahmen durch Mitglieder oder hierfür geeignete Dritte ausführen und die fertiggestellten Projekte selbst betreiben oder weiterveräußern. Bei der Umsetzung und Projektierung der Bauprojekte sollen umweltschonende Maßnahmen und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. 2. Ebenso ist die EWIV betraut mit der Initiierung und Umsetzung von Projekten aus der Tourismusbranche. Sie soll hierbei grenzüberschreitende Projekte verbinden und darf als Reiseveranstalter im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Mitglieder fungieren (IATA). Die EWIV ist ebenfalls mit der organisatorischen Abwicklung der hierfür erforderlichen Reisen, auch in der Anbahnungsphase, betraut. 3. Im Besonderen betrifft dies nautische Projektierungen, die Verwaltung von Marinas, den Erwerb oder das Leasen und Verleasen von Yachten sowie deren grenzüberschreitende Koordination. 4. Darüber hinaus darf die EWIV Existenzgründungsberatungen, Existenzbetreuung und -beratung, Coaching und Controlling für nationale Projekte innerhalb und ausserhalb der EU sowie für grenzüberschreitende Projekte durch ihre Mitglieder erbringen, insoweit diese die jeweiligen länder- und fachspezifischen Qualifikationen hierfür vorweisen. 5. Das Wissensgut der EWIV kann in Seminaren, die im eigenen oder fremden Namen abgehalten werden, an Politiker, Wissenschaftler, sonstige Interessierte und Experten sowie an sonstige Betroffene (Funktionäre) inner- und ausserhalb der europäischen Union weitergegeben werden. Sie kann Träger von Lizenzen und lizenzähnlichen Rechten sowie Patenten sein und zu deren grenzüberschreitenden Verwertung und Verbreitung beitragen. 6. Sie darf ihr Netzwerk ebenso zum Vertrieb aller Waren und Dienstleistungen nutzen, die der Refinanzierung ihrer administrativen Kosten unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. 7. Des Weiteren schafft die EWIV als Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder alle Verbrauchs- und Investitionsgüter an, die diese zur Darstellung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit benötigen und gibt diese gegen ein geringes Nutzungsentgelt weiter. 8. Die EWIV arbeitet nicht mit wirtschaftlichem Gewinn.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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