Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, Menschen mit Behinderungen, EmpfängerInnen von Transferleistungen, Menschen in seelischer Bedrängnis und schwierigen sozialen Verhältnissen. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck: 1. durch die Einrichtung von Integrationsunternehmen in Anlehnung an den §132 SGB IX (Beschäftigung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) 2. durch die Förderung und Beteiligung von Maßnahmen, die geeignet sind, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beizutragen, 3. durch die Schaffung von Ansatzpunkten, um Arbeitslose aus ihrer Isolation und Untätigkeit herauszuführen, 4. durch die Information der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und die Situation von Arbeitslosen, um damit zum Abbau von Vorurteilen beizutragen, 5. durch Erhebungen und Untersuchungen, deren Auswertung und Veröffentlichung zu den Ursachen und Folgen der Arbeitslosigkeit innerhalb des Wirkungsbereiches der Gesellschaft, 6. durch die Kooperation mit anderen Einrichtungen (Kommunen, Gewerkschaften, Kirchen usw.), um Hilfs- und Weiterbildungsangebote für Arbeitslose zu machen. Die Gesellschaft kann sich zur Verwirklichung ihres Zweckes auch an anderen Gesellschaften mit entsprechender Zielsetzung beteiligen oder diese gründen.
Unterricht & Erziehung
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