Gesellschaft leistet Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Die Arbeitsgrundlage der UG beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII). Die Hilfen unterscheiden sich im Einzelnen, verbinden jedoch meist verschiedene Ansätze wie Heimerziehung, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit sowie verschiedene therapeutische Ansätze. Dazu zählen: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 KJHG); Hilfe zur Erziehung (§ 27 KJHG); Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG); Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 KJHG); Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG); Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 KJHG); Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 KJHG); Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 KJHG); Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a KJHG); Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 KJHG); Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 KJHG).
Sozialwesen
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