Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung. Dieser Zweck der Gesellschaft wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: Die Zurverfügungstellung von standardisierten Schutzmasken, unter anderem zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2), welche in Form einer Druckdatei, sowie eines anzuschaffenden preiswerten 3D-Druckers erstellt werden können; Der lokale Aufbau von Herstellungsvorrichtungen (u.a. der 3D-Drucker) am Ort der jeweiligen Krankenhäuser, damit diese das vorbezeichnete Maskensystem und dessen Komponenten selbst herstellen können, zum Zwecke der sehr zeitnahen Ausstattung des klinischen Personals mit funktionierenden und mit zertifizierten Filtern versehenen Schutzmasken; Die Ermöglichung der dezentralen Beschaffung der Masken und Filter, damit diese möglichst unabhängig von den Marktverhältnissen stattfindet. Die Gesellschaft darf daneben einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen, soweit dies notwendig oder nützlich erscheint, um die gemeinnützigen Zwecke zu fördern.
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