A) Recruiting, Beratung und Vermittlung von Personal an Dritte gegen Entgelt. b) Beratung von Unternehmen im Bereich Personal- und Organisationswesen c) Durchführung aller in diesem Zusammenhang anfallender Dienstleistungen. Ferner, a) Outsourcingtätigkeiten im gewerblichen, kaufmännischen und EDV-Bereich sowie im Gesundheitswesen, d.h. Übernahme von Recruitingaufträgen, nicht nur für die eigene Gesellschaft im Bereich der Personalvermittlung, sondern für Kundenunternehmen zur Akquisition von Aufträgen für diese im Bereich der Personalüberlassung. Diese zusätzlichen Tätigkeiten werden in Form der telefonischen Akquisition als eine Art "Call Center" durchgeführt. b) Call Center Lösungen c) Handel und Service im EDV Hard- und Softwarebereich d) Durchführung aller EDV-Dienstleistungen gleich welcher Art e) Übernahme von Projekten im Bereich Personalentwicklung und Steuerung. f) Beteiligung und Übernahme von in- und ausländischen Unternehmen, gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme von Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung von Unternehmen. g) Beratung aller Art von Privatkunden und Unternehmen hinsichtlich der Gründung, Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsideen. Rechtsdienstleistungen gehören nur bei Vorliegen einer Erlaubnis oder im erlaubnisfreien Umgang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG, zum Unternehmensgegenstand.
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