Förderung der Wohlfahrtspflege gemäss Abgabenordnung, insbesondere durch die : 1. Förderung der Jugend-, Altenhilfe sowie der Behindertenhilfe, 2. Unterstützung hilfebedürftiger Personen, 3. Förderung von Bildung, Betreuung und Erziehung. Der Satzungszweck des Unternehmens wird verwirklicht durch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch: 1. Assistenz-, Unterstützungs- und Hilfsdienste und Begleitung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen; 2. die Unterhaltung eines Behinderten-Fahrdienstes; 3. Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, z.B. durch Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe und Förderung; 4. Betrieb einer Kantine für den Personenkreis des § 53 AO sowie einer Kinderkantine.
Sozialwesen
Personentransporte
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