Förderung der Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, die Betreuung behinderter Menschen und die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Die Gesellschaft verfolgt vordringlich die Aufgabe, inklusive Kindertagesstätten und Betreuungs- sowie Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu realisieren. Die Inklusion ist der Leitgedanke dieser Aufgabe und umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder entsprechend den aktuellen und fachlichen Vorgaben nach wissenschaftlichen Kriterien sowie den Forderungen der UN- Konvention. Die Gesellschaft betreibt inklusive Kindertagesstätten, sowie weitere Beratungs- und Bildungsangebote. Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist insbesondere die konsequente Umsetzung der UN Konvention in allen pädagogischen Einzelzielen einer Kindertagesstätte. Hierzu gehört die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz, die Stärkung der emotionalen Kompetenzen und Widerstandsfähigkeit, der Konfliktfähigkeit, der sach- und lernmethodischen Kompetenz, Schulung des sprachlichen Bereiches sowie der Sinneserfahrung, sensorischen Integration und Schulung des motorischen Bereiches. Inklusive Bildung erfordert flexible Bildungsangebote und entsprechende strukturellen und inhaltliche Anpassungen in allen Bereichen des Bildungssystems, sowie der Einschluss der frühkindlichen Bildung. Die Gesellschaft bildet die Brücke durch weitere geeignete Angebote zur Erreichung der schulischen Inklusion unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes des Kindes und dessen Angehörigen. Unterslützungsangebote wie pädagogische Beratung, therapeutische Angebote usw., werden in dieser Gesellschaft mit aufgebaut. Die Gesellschaft orientiert sich an folgenden Grundsätzen: 1) Kinderjugendhilfegesetz 2) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3, Abs. 3 GG) 3) Nach der Forderung der UN- Menschenrechtskonvention ( 24 UN- Konvention) Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Maßnahmen und Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, die darauf ausgerichtet sind, die Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern und wahrzunehmen. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung der ideellen Satzungszwecke. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AD mit dem Verein Pro Mobil - Verein für Menschen mit Behinderung eV. und dessen Gesellschaften Pro Mobil - Leben und Wohnen im Quartier gGrnbH, Pro Mobil- Integra gGrnbH, Pro Mobil - ambulante Dienste und Service gGmbH und Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben gGmbH sowie etwaigen weiteren Gesellschaften, an denen der Verein oder eine seiner Gesellschaften mehrheitlich beteiligt ist und anderen steuerbegünsligten Körperschaften insbesondere durch die gegenseitige Überlassung von Grundstücken und den Austausch von Verwaltungs-, Personal- und Hauswirtschaftsdienstleistungen.
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Sozialwesen
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