Schaffung von Möglichkeiten zur Beschäftigung und die Heranführung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres an den Arbeitsmarkt sowie deren Integration und Reintegration in den Arbeitsmarkt. Bei dem geförderten Personenkreis handelt es sich um besonders schwierige junge Menschen, die mit den üblichen Angeboten bisher nicht erreicht werden konnten. Förderzweck ist die Jugendhilfe. Die Durchführung dieser sozialintegrativen Maßnahmen dient dem Zweck der sozialen und beruflichen Integration. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen. Dies kann in Kooperation mit anderen Trägern auch aus europäischen Nachbarländern geschehen.
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