Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; Erwerb von Anteilen an geschlossenen Fonds von Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft erbringt außerdem die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. Single-Hedge-Fonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Bausparverträgen und Versicherungen sowie Honorarberatung ohne Rechts- und Steuerberatung. An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie An- und Verkauf von Waren aus Edelmetall und edelmetallhaltigen Legierungen.
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