Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung(§§ 51 bis 68 AO). Zweck und Aufgabe der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Erziehung und der Berufsausbildung von Schülern. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft Schulen und der Erziehung der Jugend dienende Einrichtungen, die nach den Artikeln der Verfassung der Bundesrepublick Deutschland und des Freistaates Bayern geführt werden. Zu beachten sind im Besonderen das bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für die jeweilige Schulgattung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Schulbestimmungen für Aufnahme- und Abschlussprüfungen, Schulordnungen usw.
Allgemeinbildende Schulen
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