(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft sind die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie der Völkerverständigung, der Jugendhilfe und des Sports, wie auch die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Speisen und Getränken. (3) Die Förderung von Bildung und Erziehung wird insbesondere durch das Betreiben einer allgemeinbildenden Schule als Integrative Gesamtschule mit Grundschule und gymnasialer Oberstufe verwirklicht. (4) Die Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere durch die Vermittlung kultureller Werte einer demokratischen Gesellschaft als Unterrichtsangebot innerhalb des Ganztagsschulbetriebes sowie durch die Zusammenarbeit mit praktizierenden Künstlern verwirklicht. (5) Die Förderung der Völkerverständigung wird durch die Entwicklung und Förderung von Toleranz sowie insbesondere durch das Kennenlernen fremder Kulturen und Sprachen im Rahmen internationaler Schüleraustauschprojekte verwirklicht. (6) Die Förderung der Jugendhilfe wird durch die Verbesserung des Bildungs- und Erziehungsweges der Heranwachsenden von Anfang an, insbesondere durch die Integration der vorschulischen Bildung und Erziehung in das Gesamtkonzept durch den Betrieb einer Kindertagesstätte und eines Horts, verwirklicht. (7) Die Förderung des Sports wird einerseits durch die Förderung besonderer sportlicher Begabungen und andererseits durch die Vermittlung von Körperbewusstsein und Sensibilität für eine gesunde Lebensweise zur Förderung der gesunden und harmonischen körperlichen und seelischen Entwicklung der Heranwachsenden verwirklicht. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. (9) Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. (10) Der Gesellschaftszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Gesellschaft im Sinne des § 57 Absatz 3 der Abgabenordnung mit anderen gemeinnützigen Körperschaften, die diese Zwecke fördern. Kooperationspartner der Gesellschaft in diesem Sinne sind die gemeinnützigen Zwecken verpflichteten Körperschaften im Unternehmensverbund der Europäischen Stiftung für innovative Bildung (im Folgenden: ?EuSiB- Unternehmensverbund\"). Die Gesellschaft wirkt mit den unterstützten gemeinnützigen Körperschaften des EuSiB- Unternehmensverbunds insbesondere dadurch planmäßig zusammen, dass sie von diesen Leistungen in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen kann wie folgt: - Verwaltungsarbeiten, wie Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlussarbeiten, Vertragswesen, Sekretariat, sowie Bibliothekswesen, - die Funktion des Datenschutzbeauftragten, - Systemadministration und IT- Dienstleistungen, - Küchenkräfte für die Essensausgabe und Frühstückszubereitung, - Reinigungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, - finanzielle und personelle Unterstützung von Schul- und andere Bildungsprojekten, - personelle pädagogische Unterstützung, - entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von Sachmitteln und Immobilien, - Energieversorgung bzw. finanzielle Unterstützung aus der Einspeisungsvergütung der Energieerzeugungsanlagen sowie deren Nutzung zu Bildungszwecken und - Beratungsleistungen zu pädagogischen und organisatorischen Fragestellungen.
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