Bebauung, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Erbbaurechten sowie anderen Vermögensgegenständen, die von der DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft (in dieser Funktion auch: "Kapitalverwaltungsgesellschaft") für die HAHN PRIMUS - Retail Fund GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG (im Folgenden: "Spezial-AlF") nach den Anlagebedingungen des Spezial-AlF auch unmittelbar für diesen erworben werden dürfen. (2) Der Unternehmensgegenstand ist auf Tätigkeiten beschränkt, welche die Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Spezial-AlF ausüben darf. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks gemäß Absatz 1 und 2 dienen und nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB"), zulässig sind. (4) Jede neu zu erwerbende lmmobilie muss vor ihrem Erwerb entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des KAGB sowie für den Spezial-AlF einschlägigen Bewertungsrichtlinien bewertet werden. Eine solche lmmobilie darf nur erworben werden, wenn die seitens der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung den ermittelten Wert nicht oder nur unwesentlich übersteigt.
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