1.) Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, insbesondere die Beratung und Vertretung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren in deren rechtlichen Angelegenheiten. 2.) Die Gesellschaft ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Für sie gelten die Vorschriften der §§ 59c bis 59m BRAO. 3.) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen.
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