Erbringen von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Anlagevermittlung, die Anlageberatung und das Platzierungsgeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang damit, ferner die Unternehmensberatung sowie die Durchführung von Schulungen. Die Gesellschaft erbringt die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten als ausschließlich vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG im Namen und auf Rechnung des jeweils haftenden Instituts. Die Gesellschaft übernimmt keine sonstigen Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig wären, sowie keine Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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