1. die Anlage von Kapital und die Vornahme von Investitionen in Grundbesitz, Gesellschaftsanteilen und Schuldverschreibungen, der Erwerb und der Verkauf von Grundbesitz, Wertpapieren und sonstigen Gütern, das Halten von Beteiligungen und Vermögenswerten und die Entwicklung von damit in Zusammenhang stehenden Projekten; 2. die Gründung, Beteiligung an, Finanzierung, Leitung und das Management sowie die Beratung und Betreuung von in- und ausländischen Gesellschaften und sonstigen Unternehmen; 3. die Finanzierung bzw. die Vermittlung der Finanzierung, auch durch Gewährung von Sicherungsrechten, von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. 4. Die Gesellschaft betreibt ihre Tätigkeit ausschließlich mit ihrem Mutterunternehmen oder ihren Tochter- und Schwesterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG und erbringt ihre Leistungen ausschließlich innerhalb ihrer Unternehmensgruppe im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG; die Gesellschaft erbringt im Übrigen keine Finanzdienstleistungen oder betreibt Bankgeschäfte im Sinne des KWG.
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