Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) sowie die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Dazu betreibt die Gesellschaft Kindertagesstätten sowie andere Formen, wie z.B. Wohngemeinschaften mit den folgenden Zielen gem. § 1 SGB VIII: Kinder/Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, Kinder/Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für Kinder und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Sozialwesen
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