Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe und Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften.
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Sozialwesen
Unterricht & Erziehung, Allgemeinbildende Schulen
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