Gemeinsame Ausübung des Architektenberufs der Gesellschafter. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Die Gesellschaft beachtet die für die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen geltenden Berufspflichten nach § 32 Thüringer Architekten- und Ingenieurskammergesetz (ThürAIKG).
Architekten
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