Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und c) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Entwicklung und Beratung bei der Umsetzung von Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzepten für ehrenamtlich tätige Personen und Interessenten für ehrenamtliche Tätigkeiten auch in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, b) Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von freiwilligem Bürgerengagement, insbesondere zur Erhöhung der Bereitschaft sich innerhalb der Gesellschaft aktiv an gemeinnützigen Tätigkeiten zu beteiligen, c) Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Bürgerengagement, u.a. durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer lnternetplattform, d) Förderung der Beschaffung von ehrenamtlich tätigen Personen (Zeitspenden) sowie Know-how- und Sach-Spenden als auch finanziellen Zuwendungen (Geldspenden) für gemeinnützige Organisationen und Projekte, e) Aufbau und Betrieb einer national sowie international tätigen Internetplattform - zur Unterstützung und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit von gemeinnützigen Organisationen, insbesondere durch die Präsentation ihrer Organisation und ihrer Projekte, - zur Ermöglichung einer strukturierten Kommunikation zwischen gemeinnützigen Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, ehrenamtlich tätigen Personen sowie Interessenten für ehrenamtliche Tätigkeiten, - zur Förderung der projektbezogenen nationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zur Effizienzsteigerung gemeinnütziger Projekte und - zur Schaffung einer wirkungsvollen Vernetzungsstruktur für bürgerschaftliches Engagement, f) Förderung und Umsetzung von geeigneten Bildungsmaßnahmen und Projekten, die dem Zweck der Gesellschaft dienen und insbesondere das freiwillige Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen und g) Ehrung von Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich für gemeinnützige Zwecke verdient gemacht haben. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Verfügung stellen.
Sozialwesen
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