1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. (Öffentlicher) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur - mit astronomischem Bezug. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb des Planetariums Wolfsburg verwirklicht. Es handelt sich um eine Einrichtung, in der den Benutzer*innen durch Vorführungen, Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Fachliteratur Kenntnisse über Astronomie und Weltraumfahrt vermittelt werden. Neben der Wissensvermittlung fungiert das Unternehmen als kultureller Begegnungsort. Die Förderung von Kunst und Kultur nimmt die Gesellschaft in der Durchführung von unterschiedlichen kulturellen Formaten wahr, wie bspw. Konzerte, Lesungen, Workshops, theatrale sowie künstlerische Performances und Vorträge. Das Unternehmen hat hierzu das Planetariumsgebäude nebst Einrichtungen von der Stadt Wolfsburg gepachtet. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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