2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sine des Abschnittes \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2.2 Die Gesellschaft verfolgt die Ziele für nachhaltige Entwicklung, indem sie diese zusammenführt, messbar macht und weiterentwickelt. Zweck der Gesellschaft ist daher die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung; die Förderung der Religion gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen gemäß § 52 Abs. 2 Nr.3 der Abgabenordnung; die Förderung der Jugend und- Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung; die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes gemäß § 52 Abs.2 Nr. 8 der Abgabenordnung; die Förderung des Wohlfahrtwesens, insbesondere der Zwecke der amtlichen anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung; die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung; die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung; die Förderung internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung; die Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Abs.2 Nr. 14 der Abgabenordnung; die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 der Abgabenordnung; die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz gemäß § 52 Abs.2 Nr. 16 der Abgabenordnung; die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene gemäß § 52 Abs.2 Nr. 17 der Abgabenordnung; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer gemäß § 52 Abs.2 Nr. 19 der Abgabenordnung; die Förderung der Kriminalprävention gemäß § 52 Abs.2 Nr. 20 der Abgabenordnung; die Förderung des Sports gemäß § 52 Abs.2 Nr. 21 der Abgabenordnung; die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung gemäß § 52 Abs.2 Nr. 22 der Abgabenordnung; die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports gemäß § 52 Abs.2 Nr. 23 der Abgabenordnung; die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich b
Sozialwesen
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