Ein Inklusionsunternehmen nach Sozialgesetzbuch IX neu und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesen und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb eines Inklusionsunternehmen als Dienstleister der Industrie und Handwerk. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i. S. d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage 2 benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.
Eisenwaren, Metallwaren und Stahlwaren
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