Der gemeinsame Betrieb einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zur Erbringung von Tätigkeiten im Sinne der WPO und des StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen und die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten. Gesellschaftszweck ist außerdem die Treuhandtätigkeit i.S.d. § 49 Abs. 2 StBerG und § 27 Abs. 2 WPO, insbesondere die Wahrnehmung von Aufsichts- und Beiratsmandaten, die Nachlassverwaltung und die Testamentsvollstreckung. Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs ist die Gesellschaft zu allen Tätigkeiten und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen.
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