1. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Sie ist insbesondere berechtigt, als persönlich haftende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin in die PK Pfeifer + Klauke Steuerberatungsgesellschaft mbH + Co. KG, die ihrerseits die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit ereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit zum Gegenstand hat, einzutreten. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschafterin von Steuerberatungs-Personengesellschaften zu sein und bei solchen die Geschäftsführung und/oder die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters zu übernehmen.
Telefon
+49 2761 94280
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827