Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52, Abs. 2, Ziff. 4. der AO durch Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt im Kindes-und Jugendalter. Sie nimmt diakonische Aufgaben in kirchlicher Verantwortung wahr. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: - Beratung für Minderjährige und junge Erwachsene, die von sexueller Gewalt betroffen sind, - Beratung von Mitarbeitenden in öffentlichen und freien Trägern, - ambulante Therapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit sexuell grenzverletzendem Verhalten, - sozialtherapeutische Wohngruppen für Jugendliche mit sexuell grenzverletzendem Verhalten. Die für das Präventions- und Interventionszentrum bei sexueller Gewalt im Kindes-und Jugendalter erarbeitete und durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Konzeption kann nur durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung geändert werden.
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