Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Volksbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung der Wissenschaft und Forschung und Förderung des Klimaschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation, Ausrichtung und Unterstützung von Kunst- und Kulturveranstaltungen, insbesondere Wanderausstellungen, Konzerten, Lesungen, Poetry Slams, Theatervorführungen, Tanzvorführungen sowie Pflege von Kunstsammlungen. Daneben kann die Gesellschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb insbesondere durch Kauf, Verkauf und Vermittlung von Kunstwerken oder Artikeln des Kunsthandwerks, Kauf und Verkauf von Merchandiseartikeln, Publikationen, CDs/DVDs oder anderen Datenträgern, Fotografien, Postkarten, Kunstdrucken, Postern, Papeterieartikeln, Geschenkartikeln, Andenken, Kleidung, Schuhen, Taschen, Accessoires, Schmuck, Uhren, Kosmetikartikeln, Lebensmitteln, Speisen und Getränken betreiben, wenn und soweit der Satzungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Lebensmittelhandel
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