Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung mildtätiger Zwecke zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere wie sie in § 52 AO beschrieben wird. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch mildtätige Zwecke oder Projekte, die individuelle Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen bzw. Einschränkungen sowie zur Organisation/Verfügungstellung ambulanter Pflege-, Betreuungs und/oder Assistenzdienste geeigneter Art sowie die Beratung, um ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnraum zu ermöglichen. Ebenso die Förderung der Inklusion und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durch soziale Kontakte und der Zusammenhalt von behinderten und nichtbehinderten Menschen innerhalb eines Wohnquartiers.
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