1) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. 2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks sind Gegenstand des Unternehmens a) die schwerpunktmäßige Erbringung von vorrangig ambulanten physikalisch-medizinischen Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen (Zulassungs-) Voraussetzungen für die Leistungserbringung (insbesondere §§ 124 ff SGB V); stationäre ambulante physikalisch-medizinische Leistungen werden nur im Einzelfall und jedenfalls nicht schwerpunktmäßig erbracht; b) alle im Zusammenhang mit vorgenannten Gegenständen stehenden Tätigkeiten, durch welche die Versorgung der Patienten sichergestellt wird. (3) Unternehmensgegenstand ist ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der Integrierten Versorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist. 4) Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, durch die der in Absatz 1 beschriebene Gesellschaftszweck gefördert wird. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie darf ferner Gesellschaften errichten, erwerben oder übernehmen, und soweit rechtlich zulässig Zweigniederlassungen errichten. 5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen, wie Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Lieferungen von Verbrauchsmaterial, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten, zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht.
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