Alle Maßnahmen zur Unterstützung der Mitglieder bei der Ausübung des Arztberufes. Insbesondere a) der Abschluss von Verträgen oder Rahmenvereinbarungen, denen Mitglieder beitreten sollen; b) der Abschluss und das Management von Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern (z.B. allgemeine Honorarverträge, Modellvorhaben, Strukturverträge, Verträge zur integrierten Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme und andere Verträge im Rahmen des SBG I-XIII); c) der Betrieb von Managementgesellschaften; d) die Erprobung, Einführung und Durchführung von Abrechnungsverfahren; e) die Kooperation mit Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und anderen Trägern im Gesundheitssystem; f) die Organisation und Durchführung von Qualitätsmanagement; g) die Organisation der Qualitätssicherung; h) die Erstellung und Einführung von Leitlinien; i) Marketing Programme; j) die Schaffung von Patienteninformationssystemen;: k) die Durchführung von Patientenseminaren; l) die Unterstützung von Selbsthilfegruppen in der Gesundheitsversorgung; m) die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen; n) Material- und Gerätebeschaffung; o) Aufbau und Betreuung einer IT-Infrastruktur; p) Organisation einer gemeinsamen Internetpräsentation; q) Betrieb eines Mitarbeiter- und Gerätepools; r) gegenseitige Notfallvertretung in Krankheits- und Urlaubszeiten.
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