Übernahme von Optionen (Optionsvereinbarung) zwischen dem jeweiligen Berechtigten und der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird dem Berechtigten zu diesem Zweck eine Optionsvereinbarung vorlegen. Ausgabetag ist der Tag, an welchem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung an den Berechtigten ausgehändigt wird. Jede Option berechtigt zum Bezug einer auf den Namen lautenden Aktie mit einem Nennbetrag von jeweils.
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