Betreuung und Beratung der Mitglieder auf dem Gebiet betrieblicher Versorgungszusagen, insbesondere durch: a) Verwaltung der Versorgungszusagen und Abwicklung von Pensions- und Rentenzahlungen b) Bearbeitung und buchhalterische Erfassung von Geschäftsvorfällen einschließlich Controlling, Berichterstattung und Risikomanagement c) Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei Vermögensanlageentscheidungen d) Verwaltung von Mitgliedervermögen e) Erbringung sonstiger verwaltender Tätigkeiten Die Genossenschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den beschriebenen Unternehmenszweck zu erreichen oder ihn zu fördern. Die Genossenschaft betreibt kein genehmigungspflichtiges Bank-,Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäft. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, solange diese dem Förderzweck dienlich sind. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des KWG. Über weitere Einschränkungen beschießt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.
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