Wirtschaftsprüfungs- Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V. m. § 43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere: a) Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen b) Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten c) Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten d) treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung e) Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Überschussrechnngen und Steuererklärungen f) Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmern und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Auf- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung g) Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen h) Erstellung von Sachverständigengutachten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung.
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