1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Volks- und Berufsbildung sowie Wissenschaft und Forschung. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verbreitung und Anwendung der Spagyrik durch Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet spagyrischer Methoden und Arzneimittel. Spagyrik ist eine alte, traditionelle mit feinstofflichen Arzneigaben arbeitende ärztliche Disziplin, die über eine eigene, grundsätzliche Betrachtungsweise verfügt; sie stimmt mit dem "Rezeptbuch der Pflanzenheilkunde" von Apothekendirektor i. R. L. Kröber und Professor Dr. med. habil. Hans Seel (Stuttgart 1959, 11. völlig neu bearbeitete Auflage) überein. Spagyrische Essenzen werden unter anderem hergestellt, indem frische, blühende Wildkräuter sofort nach dem Sammeln zerkleinert und nach Hefezusatz der alkoholischen Gärung ausgesetzt werden. Nach Ablauf der Gärung werden die hierbei freiwerdenden aromatischen Stoffe vorsichtig abdestilliert, der Rückstand verascht und mit dem Destillat ausgezogen. Anschließend folgt eine längere Lagerung. Vorteil und Zweck ist die Gewinnung ätherischer Öle und Pflanzenester und Äther. Vom Gesellschaftsgegenstand umfasst sind insbesondere: - die Zusammenführung aller auf dem Gebiet der Spagyrik in Europa und Kleinasien tätigen und an dieser interessierten Ärzte, Heilpraktiker und Forscher - die Förderung der Verbreitung und Anwendung der Spagyrik durch Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet spagyrischer Methoden und Arzneimittel - die allgemeine Verbreitung spagyrischer Kenntnisse - die Errichtung/Fortführung und der Betrieb eines Forschungsinstitutes auf dem Gebiet der Spagyrik - die Unterstützung der Entwicklung spagyrisch hergestellter Heilmittel - ohne Nebenwirkungen - die Überprüfung aller pharmakologisch medizinischen Forschungsergebnisse auf naturwissenschaftlicher Grundlage, unabhängig davon, ob Methoden der Spagyrik gegenwärtig wissenschaftlich anerkannt werden oder nicht - die Entwicklung und praktische Anwendung spagyrischer Heilverfahren und Förderung ihres Einbaus in die ärztliche Praxis, Forschung, Klinik und Lehre - die Durchführung klinischer Studien, die die Zulassung spagyrischer Heilmittel als Fertigarzneimittel ermöglichen - die Verbreitung der Forschungsergebnisse und praktischer Erfahrungen in Fachzeitschriften und anderen interessierten Medien, um sie so der Allgemeinheit zugänglich zu machen - die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und gemeinnützigen privaten Einrichtungen auch im Sinne interdisziplinärer Arbeit mit dem Bezug zu den Gegenständen der Gesellschaft - die Durchführung wissenschaftlicher Kongresse und Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen - die Förderung des Gesellschaftsgegenstandes durch Vergabe von Stipendien oder Forschungsaufträgen an Dritte - die Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesellschaft Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- oder Ausland zu beteiligen, sowie solche Unternehmen zu erwerben oder zu führen. Tätigkeiten, für welche eine staatliche Genehmigung erforderlich ist sowie handwerkliche Tätigkeiten, für welche eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, werden ausschließlich durch autorisierte Sub- und Nachunternehmer ausgeführt, solange die Gesellschaft kein eigenes Recht zur Durchführung derartiger Tätigkeiten hat.
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