Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie der Bildung in den Bereichen Medizin, Pflege und Gesundheitsökonomie. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, das Wohlfahrtswesen sowie mildtätige Zwecke. Der Gesellschafts zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Berufsträger im Gesundheitswesen in alleiniger oder in gemeinsamer Trägerschaft mit anderen gemeinnützigen Körperschaften oder mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, hier insbesondere Hochschulinstitutionen, sowie die Vergabe von Wissenschaftspreisen und Stipendien in den vorgenannten Bereichen. Die Gesellschaft fördert in besonderem Maße auch die Aus- und Weiterbildung von körperlich beeinträchtigten Menschen sowie wirtschaftlich hilfsbedürftigen Menschen. Durch diese Maßnahmen sollen Konzepte und Themenstellungen im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge, stationäre und ambulante Patientenversorgung und -behandlung vor dem Hintergrund der medizinischen und technischen Weiterentwicklung einerseits sowie der gesellschaftlichen Entwicklung und Wirtschaftlichkeit andererseits unter Berücksichtigung der ethischen Verantwortung gegenüber dem Patienten und der Gesellschaft entwickelt, evaluiert bzw. bearbeitet werden. Der Rahmen sämtlicher Projekte wird gemeinsam mit anerkannten Hochschulinstitutionen oder Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten in den Bereichen, Medizin, Pflege oder Gesundheitsökonomie entwickelt. Die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse werden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Hochschule durch Veröffentlichung, Teilnahme an Kongressen und kostenlose Durchführung von Lehrveranstaltungen ausschließlich im akademisch wissenschaftlichen Rahmen der Öffentlichkeit und interessierten Fachkreisen zugänglich gemacht. b) Fördertätigkeiten i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung, d.h. durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der in Ziffer 1 Satz 2 genannten Zwecke, gelegentlich auch anderer steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung der in Ziffer 1 Satz 2 genannten Zwecke, gelegentlich auch anderer steuerbegünstigter Zwecke durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, wobei die Zuwendung von Mitteln an beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt sind.
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