(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO. Zweck des Unternehmens ist die Pflege, Betreuung/ Unterbringung und Versorgung von Senioren/ Behinderten, kranken und pflegebedürftigen Menschen. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb Pflege- und Wohneinrichtungen, in denen Senioren, Behinderte sowie pflegebedürftige Menschen Betreuung und Pflege in teilstationärer und stationärer Form erhalten; b) Angebote der Grund-, Kranken- und Hauswirtschaftspflege sowie der Betreuung in ambulanter Form für Senioren, Behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen, die in Wohnungen leben; c) die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der in Absatz 1 benannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere für gemeinnützige Tochtergesellschaften.
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