Förderung des Wohlfahrtswesens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Darüber hinaus besteht der Unternehmenszweck in - der Förderung der Jugend- und Altenhilfe i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; - der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO und - der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen i.S.d. § 53 AO. Der Gegenstand der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege i.S.d. § 66 AO oder einer sonstigen Pflegeeinrichtung einschließlich Beratungs- und Schulungsleistungen, Betreuungs- und Serviceleistungen zur Unterstützung Pflege- und Hilfebedürftige bzw. deren Angehörigen.
Sozialwesen
Heime
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