Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe (§ 52 (2) S. 1 Nr. 4 AO), die Förderung psychisch kranker und behinderter Menschen sowie die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird u. a. verwirklicht durch die pflegerische Versorgung von alten und kranken Menschen, die Beratung und Unterstützung alter, kranker und bedürftiger Menschen in Alltagsfragen und bei Geschäften des täglichen Lebens, mit dem Ziel, insbesondere alte Bürger und psychisch kranke und behinderte Bürger im Alltag so zu unterstützen, dass ihrer Erkrankung und die damit im Zusammhang stehenden Krankheitsfolgen gebessert, gelindert oder zumindest einer Verschlechterung vorgebeugt werden kann und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Inklusion) gewährleistet bzw. aufrechterhalten werden kann.
Gesundheitswesen
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