(1) Der Betrieb einer stationären und teilstationären Pflegeeinrichtung im "Wohnstift An der Mühle" in Bad Bentheim. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mit dem Gegenstand des Unternehmens verwirklicht die Gesellschaft Zwecke der Altenhilfe und mildtätige Zwecke i. S. des § 53 Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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