Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und die Unterstützung hilfsbedürftiger, insbesondere behinderter Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, schwerpunktmäßig durch die ganzheitliche Bildung, Förderung und Rehabilitation von behinderten, insbesondere körperbehinderten Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch den Betrieb von Kinderkrippen, Kindergärten, schulvorbereitenden Einrichtungen und Horten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung auf der Grundlage des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Bildungswesen (BayEUG) sowie des bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (BayKiBiG); den Betrieb von heilpädagogischen Tagesstätten auf der Grundlage der einschlägigen Teile des Sozialgesetzbuches; das Angebot therapeutischer Leistungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches V; das Angebot von Beratungs- und Assistenzleistungen auf der Grundlage der einschlägigen Teile des Sozialgesetzbuches.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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