1.1 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 1.2 die Förderung der Jugendhilfe, 1.3 die Förderung des Wohlfahrtswesens, 1.4 die Förderung von Kunst und Kultur, 1.5 die Förderung der Hilfe von Benachteiligten, insbesondere für Flüchtlinge und Behinderte, 1.6 die Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens, 1.7 die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: 2.1. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung und Bildung (Kindertageseinrichtungen). Die Gesellschaft kann zur Erlangung ihres Satzungszweckes Kindertagesstätten betreiben. 2.2. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Jugendhilfe. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zur Erziehung, Kooperationen von Schule und Jugendhilfe sowie Erziehungsberatung. Dazu kann die Gesellschaft neben dauerhaften Angeboten auch zeitlich begrenzte Projekte der Jugendhilfe entwickeln und durchführen. 2.3. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung. Die Gesellschaft kann zur Erlangung ihres Satzungszweckes Schulen und Ausbildungsstätten betreiben. Sie kann Maßnahmen der beruflichen Orientierung, der Berufsvorbereitung und andere Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt sowie Maßnahmen der Qualifizierung und des Beschäftigungstrainings von Arbeitslosen und/oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsalltag durchführen. Im Rahmen ihres vorgenannten Tätigkeitsumfanges darf die Gesellschaft auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand ausführen. 2.4. die Durchführung von Projekten und Maßnahmen der kulturellen, sozialen und politischen Weiterbildung für Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene. 2.5. die Durchführung kultureller, multikultureller und künstlerischer Vorhaben und Projekte, die die Vielfalt Berlins aufgreifen, darunter Konzerte, Ausstellungen, Lesungen und soziokulturelle Veranstaltungen, insbesondere auf dem Pfefferberg. 2.6. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit, insbesondere der Nachbarschaftsarbeit und der allgemeinen Wohlfahrtspflege, darunter von Projekten, die die Integration und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern nichtdeutscher Nationalität, darunter Flüchtlingen, und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke unterstützen. Dazu kann die Gesellschaft Einrichtungen wie Nachbarschaftshäuser, Familienzentren und Wohnprojekte gründen und betreiben sowie Beratungs- und Begleitungsangebote vorhalten. 2.7. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Studentenwohnheimen und von Einrichtungen/Projekten der Studentenhilfe. 2.8. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen für den in § 53 AO bezeichneten Personenkreis, insbesondere von Wohnungen, Wohn-, Arbeits- und Lebensformen für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf (Behinderung) zur Umsetzung des Anspruchs auf Inklusion. 2.9. die Durchführung von Projekten, die der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung dienen, darunter kulturelle, Beratungs- und Begegnungsprojekte, die das friedliche Zusammenleben in Berlin fördern, und internationale Austausch- und Begegnungsprojekte von Jugendlichen und Fachkräften. 3.1 Zur Verwirklichung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke wirkt die Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Körperschaften im Verbund des Pfefferwerk planmäßig gem. § 57 Abs. 3 AO zusammen. Dabei werden folgende Leistungen erbracht bzw. bezogen: - Kaufmännische, administrative und technische Dienstleistungen sowie Servicedienstleistungen (unter anderem in den Bereichen Verwaltung, Beratung, Hausmeister, IT und der Immobilien) - Überlassung und Vermietung von Immobilien -
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Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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